GRÜNDUNG EINER STIFTUNG
Was ist Ihr Motiv für eine Stiftung, und wie hoch soll das Stiftungskapital sein? Welche steuerlichen Aspekte müssen miteinbezogen werden? Wer übernimmt die Verwaltung und Organisation und in welcher Weise? All diese Aspekte lassen schon erahnen: Auf alle Beteiligten kommen nicht unerhebliche Herausforderungen zu. Sie müssen sich zunächst fragen: Ist eine solche Stiftung für mich/für uns steuerlich, rechtlich und persönlich überhaupt das Richtige? Welche Stiftungsform soll gewählt werden? Welchen Beitrag sollen die Stifter leisten? Ist dies sodann im Vorfeld geklärt, werden in der Stiftungsurkunde (Satzung, Gesellschaftsvertrag) Ziele und Zweck der Stiftung niedergeschrieben und auch, wie die Organisation und Verwaltung der Stiftung geregelt sein soll.
Sie möchten eine Stiftung gründen? Ich unterstütze Sie gerne bei der Umsetzung!
ARTEN VON STIFTUNGEN
Familien- oder Privatstiftung
Diese dient in erster Linie der Verwaltung und Erhaltung des Vermögens einer Familie oder eines Privatvermögens. Der Zweck der Stiftung ist daher meist darauf ausgerichtet, das Vermögen langfristig zu sichern und zu erhalten, es zu vermehren und gegebenenfalls an nachfolgende Generationen weiterzugeben. Im Gegensatz zur gemeinnützigen Stiftung geht es bei einer Familien- oder Privatstiftung also nicht um die Verfolgung von gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken.
Nochmals zusammengefasst ergeben sich folgende Vorteile daraus:
- Vermögenssicherung: Durch die Übertragung des Vermögens auf die Stiftung kann das Vermögen langfristig und nachhaltig gesichert werden, um es für die nachfolgenden Generationen zu erhalten.
- Steuervorteile: etwa durch eine mögliche Reduktion der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Einkommensteuer auf Kapitalerträge.
- Ermöglicht Nachfolgeregelung und kann damit die Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation sicherstellen.
- Schutz des Familienvermögens vor externen Einflüssen, wie zum Beispiel vor Gläubigern oder bei Scheidungen.
Gemeinnützige Stiftung
Diese Stiftung widmet ihre Mittel und Aktivitäten ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. Dies in vielen Bereichen – wie Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Soziales, Umwelt, Tierschutz, humanitäre Hilfe. Diese Art der Stiftung verfolgt also keine primär privaten Interessen, sondern setzt sich für das Gemeinwohl ein. Dass dies tatsächlich der Fall ist, dafür sorgen rechtliche Bestimmungen und Überwachungsmechanismen.
Vorteile einer solchen Gründung sind etwa:
- Steuerbegünstigungen und die Möglichkeit des Ausstellens von Spendenbescheinigungen.
- Unabhängigkeit, die es der Stiftung ermöglicht, langfristige Projekte zu verfolgen, die nicht von politischen oder wirtschaftlichen Interessen beeinflusst zu werden.
- Kontinuität: Durch die Bestimmungen der Stiftungssatzung kann die Stiftung auch nach dem Tod des Stifters oder bei Änderungen der Vorstandsmitglieder weiterhin bestehen und ihre Ziele verfolgen.
- Weitergabe von Vermögen zu gemeinnützigen Zwecken über Generationen hinweg.
Die festgelegten Bestimmungen gelten auf Dauer!
Deshalb ist „vorausdenken“ das oberste Gebot. Ein Beispiel: Soll in einer gemeinnützigen Stiftung nur zeitgenössische Malerei gefördert werden, was ist dann in 70 Jahren – wenn die einst geförderte Kunst „alt“ ist? Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage des „zweckgebundenen Kapitals“. Dieses ist nur für bestimmte Projekte und Aufgaben verwendbar. Sollte die Stiftung in eine finanzielle Krise geraten, kann das gebundene Kapital eine wichtige Reserve darstellen und dazu beitragen, dass die Stiftung ihre gemeinnützigen Aufgaben auch in schwierigen Zeiten erfüllen kann. Allerdings sollten Stiftungen darauf achten, dass sie nicht zu viel Kapital binden, da dies die Flexibilität und Handlungsfähigkeit einschränken kann. Unangenehme Auswirkungen könnte es auch für die Nachkommenschaft haben. Wenn nämlich eine Stiftung (zu viel) gebundenes Kapital besitzt und ein Erbe das Erbe antritt, bleibt das gebundene Kapital weiterhin der Stiftung vorbehalten und darf nur für den bestimmten Stiftungszweck verwendet werden. Fazit: Es ist immens wichtig, die Festlegung von gebundenem Kapital bei der Stiftung sorgfältig zu planen und dabei auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Eine Stiftungsgründung ist also eine komplexe Sache! Deshalb täten Sie gut daran, professionelle Stiftungsberatung in Anspruch zu nehmen. Sie können sich dabei auch gerne an mich wenden. Als erfahrener Stiftungsberater und Mitglied beim „Verband für gemeinnütziges Stiften“ (VgS) stehe ich Ihnen bei der Gründung und Führung Ihrer Stiftung jederzeit hilfreich zur Seite. Ich helfe Ihnen bei der Wahl der passenden Stiftungsform sowie der Erstellung der Stiftungsurkunde und unterstütze Sie bei der Vermögensverwaltung. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine individuelle Strategie, um Ihre Stiftung erfolgreich und nachhaltig zu gestalten und zu führen.
SO KOMMEN WIR IN KONTAKT



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Bärnkarweg 51
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